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AGB Weihnacht im Wald

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Bitte beachten Sie!

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Mit dem Erwerb eines Verzehrgutscheins werden nachfolgende Vertragsbedingungen des Veranstalters anerkannt.

 

Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

 

Es besteht kein Anspruch auf den Zugang zu den einzelnen Veranstaltungsorten (z. B. wegen Überfüllung).

 

Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

 

Veranstalter ist die "Mein Garten Gastronomie GmbH" und die "EDNA Agency UG (haftungsbeschränkt)" gemeinsam.

 

Haftung

a) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet er bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

 

b) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist seine verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

 

c) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

 

d) Ein Aufwendungsersatz bei Ausfall einer oder mehrerer Veranstaltungstage wird ausgeschlossen 

 

e) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung des Veranstalters wirkt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Sternwerfern sowie Waffen und sog. gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, geg.falls eine Leibesvisitation vorzunehmen.

 

Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren beziehungsweise einen Geländeverweis auszusprechen (z.B. bei erheblicher Trunkenheit, Aggressivität etc.).

 

Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Verzehrgutscheins ausschließlich zwischen dem Erwerber, dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Hüttenbetreiber zustande.

 

Sollten angekündigte Programmpunkte der Veranstaltung „Weihnacht im Wald” ausfallen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe des Verzehrgutscheins.

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

 

Aus Sicherheitsgründen wird der gesamte Markt videoüberwacht.

 

Für verloren gegangene oder gestohlene Sachen haftet der Veranstalter nicht.

 

Der Erwerb von Verzehrgutscheinen zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

 

Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung bis 0.00 Uhr verlassen.

 

Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten müssen die Veranstaltung bis 22 Uhr verlassen.

 

Eltern haften für ihre Kinder.

 

Auf dem Veranstaltungsgelände befinden sich offene Feuerstellen und sog. „Schwedenöfen“. Der Aufenthalt in ihrer unmittelbaren Nähe birgt Gefahren für Verbrennungen an Körper und Kleidung und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Die sog. „Verweilhütten“ bzw. „Weihnachts-Blockhäuser“ werden mit Holzöfen beheizt. Dabei kommt es an Brenner und Rauchgasrohren u.U. zu starker Hitzeabstrahlung. Der Aufenthalt in ihrer unmittelbaren Nähe birgt Gefahren für Verbrennungen an Körper und Kleidung und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Dem Veranstalter obliegt es die Öffnungszeiten den Wetterverhältnissen anzupassen, bei schlechter Witterung ist dem Betreiber eine Schließung vorbehalten.

 

An den Ständen und Hütten der Aktionshandwerker und Schausteller kann es bei der Bearbeitung von Werkstücken zu Emissionen von Werkstoffteilen kommen. Dadurch sind Verletzungsgefahren nicht auszuschließen. Der Aufenthalt an diesen Ständen und Hütten oder in ihrer unmittelbaren Nähe erfolgt auf eigene Gefahr.

Die weitgehende Verwendung von sog. „natürlichen Lichtquellen“ ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Weihnacht im Wald“. Dadurch kann es auf dem Veranstaltungsgelände zu partiellen Ausleuchtungseinschränkungen und damit verbundener Stolpergefahr kommen. Der Besuch des Veranstaltungsgeländes nach Einbruch der Dunkelheit erfolgt deshalb auf eigene Gefahr.

 

Das Zulassen individueller winterlicher Wettereinwirkungen wie Glatteis und/oder Schneeglätte ist ausdrücklich Bestandteil des Gesamtkonzeptes „Weihnacht im Wald“. Räum- und Streutätigkeiten sind deshalb für den „Romantischen Weihnachtsmarkt“ nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Eine erhöhte Stolper- und Sturzgefahr ist nicht auszuschließen. Der Besuch des Veranstaltungsgeländes erfolgt deshalb ausdrücklich bei jeder Wetterlage auf eigene Gefahr!

 

Tagestickets verlieren beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

Das Mitbringen von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sicherheitspersonals gestattet.

 

Hunde sind an der Leine zu führen.

 

Das Verteilen von Hand- und Werbezetteln sowie Werbung für Verbände, Gruppierungen, politische Organisationen und Sekten ist verboten.

 

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem gesamten Marktgelände nicht gestattet.

 

Wien, am 15. Oktober 2020

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